Baumkontrolle
Verkehrssicherungspflicht für Bäume besteht, wenn diese oder Teile in den öffentlichen Verkehr ragen. Um zu gewährleisten, dass die Bäume verkehrssicher sind, ist der Eigentümer verpflichtet in regelmäßigen Abständen die Bäume auf Schadsymptome, im Rahmen einer Sichtkontrolle zu beurteilen. Der Kontrollintervall ist in Abhängigkeit von Alter, Zustand und dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen festzulegen. Die Kontrolle muss dokumentiert sein. Wir kontrollieren Ihre Bäume entsprechend der aktuellen Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen (Baumkontrollrichtlinien) der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL).